Neues Betreuungsrecht seit dem 1. Januar 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Betreuungsrecht. Es bringt viele Verbesserungen – vor allem für Menschen, die betreut werden, und ihre Angehörigen.
Mehr Selbstbestimmung für betreute Personen
Das neue Gesetz stellt klar: Die betreute Person steht im Mittelpunkt.
- Ihre Wünsche und Vorstellungen sollen – soweit möglich – beachtet werden.
- Betreuung heißt nicht, dass jemand alles für Sie entscheidet. Es geht darum, gemeinsam Lösungen zu finden.
- Auch mit Betreuung bleibt man in der Regel geschäftsfähig und kann wichtige Dinge selbst regeln.
💼 Bessere Qualität bei Berufsbetreuungen
Wer beruflich als Betreuer arbeitet, muss sich jetzt registrieren lassen. Das bedeutet:
- Nur Personen mit Fachkenntnissen, Erfahrung und Zuverlässigkeit dürfen diese Aufgabe übernehmen.
- So wird sichergestellt, dass betreute Personen gut beraten und unterstützt werden.
🤝 Mehr Unterstützung für Angehörige
Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, wie z. B. Familienangehörige, bekommen mehr Unterstützung:
- Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden beraten und begleiten sie auf Wunsch.
- Das neue Recht sorgt für mehr Klarheit und vereinfachte Abläufe – auch gegenüber dem Gericht.