Über uns
Das Betreuungsbüro Döring übernimmt rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsrecht gemäß §§ 1814 ff. BGB. Als gerichtlich bestellter rechtlicher Betreuer vertrete ich volljährige Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Was macht ein rechtlicher Betreuer?
Ein rechtlicher Betreuer unterstützt volljährige Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln können. Die rechtliche Betreuung dient nicht der Entmündigung, sondern der unterstützenden Begleitung – mit dem Ziel, die Selbstbestimmung der betreuten Person so weit wie möglich zu erhalten.
Unterstützung statt Bevormundung
Ein rechtlicher Betreuer wird nur für die Lebensbereiche eingesetzt, in denen die betroffene Person Hilfe benötigt. Die Betreuung ist dabei kein Eingriff in die Persönlichkeit, sondern ein Angebot zur rechtlichen Unterstützung. In vielen Fällen handelt der Betreuer im Hintergrund – er regelt organisatorische oder rechtliche Dinge, ohne aktiv in das tägliche Leben der betreuten Person einzugreifen.
Die betreute Person bleibt in vielen Lebensbereichen selbst entscheidungsfähig und handlungsberechtigt. Der Betreuer greift nur dort ein, wo dies notwendig und gerichtlich festgelegt ist.
Achtung der Wünsche und Vorstellungen
Ein zentrales Prinzip der rechtlichen Betreuung ist die Wahrung der Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person. Der Betreuer ist verpflichtet, Entscheidungen gemeinsam mit der betroffenen Person zu treffen und ihre individuellen Wünsche zu berücksichtigen – selbst dann, wenn diese nicht dem persönlichen Urteil des Betreuers entsprechen. Nur wenn ein Wunsch der betreuten Person offenkundig ihrem Wohl widerspricht oder rechtlich nicht umsetzbar ist, darf davon abgewichen werden.
Das bedeutet: Der rechtliche Betreuer soll nicht über den Kopf der betreuten Person hinweg entscheiden, sondern als unterstützender Partner agieren – beratend, erklärend und im Hintergrund koordinierend.
Typische Aufgabenbereiche
- Vermögenssorge: Verwaltung von Finanzen, Zahlung von Rechnungen, Anträge auf Sozialleistungen oder Renten.
- Gesundheitssorge: Begleitung bei medizinischen Entscheidungen, Terminvereinbarungen, Kommunikation mit Ärzten.
- Wohnungsangelegenheiten: Unterstützung bei Mietverträgen, Umzügen oder Wohnraumerhalt.
Fazit
Der rechtliche Betreuer handelt zurückhaltend, diskret und orientiert sich am Willen der betreuten Person. Er ist kein Vormund, sondern gesetzlicher Vertreter mit klar begrenzten Aufgaben. Ziel der Betreuung ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihnen dort zur Seite zu stehen, wo es nötig ist – im Sinne einer respektvollen, partnerschaftlichen Begleitung im Hintergrund.
Kontakt
Betreuungsbüro Döring
Inh. Marvin Döring
Herkulesstraße 15
45127 Essen
Telefon: 0201/89074250
E-Mail: kontakt@betreuung-doering.de
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